Eine bedeutende rechtliche Herausforderung ist im US-Energiesektor entstanden, da eine Klage mehrerer Bundesstaaten, angeführt vom texanischen Generalstaatsanwalt Ken Paxton, die großen Vermögensverwalter BlackRock, State Street und Vanguard ins Visier nimmt. Die im November 2024 eingereichte und von zehn weiteren Staaten unterstützte Klage wirft diesen Finanzgiganten vor, sich verschworen zu haben, um den Kohlemarkt zu manipulieren, die Energieversorgung einzuschränken und die Preise in die Höhe zu treiben. Diese Klage wirft entscheidende Fragen zur Überschneidung von Anlagepraktiken, Kartellvorschriften und nationaler Energiepolitik auf und könnte die Kapitalstruktur amerikanischer Kohleunternehmen sowie das breitere Streben nach Energieunabhängigkeit unter der Regierung von Präsident Donald Trump beeinflussen.
- Klage mehrerer US-Bundesstaaten unter Führung des texanischen Generalstaatsanwalts Ken Paxton.
- Gerichtet gegen die großen Vermögensverwalter BlackRock, State Street und Vanguard.
- Vorwurf der Absprache zur Manipulation des Kohlemarktes und Einschränkung der Energieversorgung.
- Behauptete Beeinflussung von Kohleunternehmen zur Produktionsreduzierung im Sinne von Klimainitiativen.
- Vorgeworfene Verletzungen von Kartell- und Verbraucherschutzgesetzen.
Die Kernanklage der Klage besagt, dass die drei Vermögensverwaltungsfirmen ein Kartell gebildet haben. Durch die Nutzung ihrer erheblichen Aktienbestände an Kohleunternehmen sollen sie diese Firmen dazu beeinflusst haben, die Produktion zu reduzieren, im Einklang mit den Zielen verschiedener Klimainitiativen, die die Vermögensverwalter unterstützen. Diese Strategie stellt laut Klage Verstöße gegen bundesstaatliche und staatliche Kartellgesetze sowie gegen Verbraucherschutzgesetze in Texas dar.
Wirtschaftliche und politische Auswirkungen
Die potenziellen wirtschaftlichen Folgen dieses Rechtsstreits haben scharfe Kritik von prominenten Persönlichkeiten hervorgerufen, darunter Rick Perry, Trumps ehemaliger Energieminister. In einer öffentlichen Erklärung bezeichnete Perry die Klage als „fehlgeleitet“ und warnte, dass eine erfolgreiche Strafverfolgung die Veräußerung von schätzungsweise 18 Milliarden Dollar an kohlebezogenen Vermögenswerten von diesen Firmen anordnen könnte. Ein solcher Schritt, so argumentierte er, würde die Fähigkeit der Kohleunternehmen, Kapital zu beschaffen, wesentliche Infrastrukturprojekte zu finanzieren und Arbeitsplätze zu erhalten, direkt gefährden und damit die breitere Energieagenda der Trump-Regierung untergraben, die auf erhöhte Produktion und Investitionen abzielt.
Perry behauptete ferner, dass die Reduzierung der US-Kohleproduktion das Ergebnis vorherrschender Marktkräfte sei und nicht illegitimer Absprachen von Investmentgesellschaften. Er betonte, dass die Entwicklung des US-Energiemixes die Nachfrage von Verbrauchern und Unternehmen nach erschwinglicher und zuverlässiger Energie widerspiegele und dies als natürliches Ergebnis des Wettbewerbs darstellte. Die Vermögensverwalter haben die Klageforderungen stets zurückgewiesen und bekräftigt, dass es keine Absprachen gab und ihre Investitionsentscheidungen getroffen werden, um die besten finanziellen Interessen ihrer Kunden zu vertreten.
Insbesondere BlackRock hat sich entschieden gegen das Bestreben der Staaten ausgesprochen, eine Zwangsentflechtung als Abhilfemaßnahme durchzusetzen. Das Unternehmen argumentiert, dass ein solches Ergebnis den Zugang von Kohleunternehmen zu dringend benötigtem Kapital und Investitionen erheblich behindern und unweigerlich zu höheren Energiepreisen für die Amerikaner führen würde. Dies, so BlackRock, würde dem erklärten Ziel der Trump-Regierung, die amerikanische Energieunabhängigkeit zu erreichen, direkt widersprechen.
Marktdynamik und ESG-Druck
Branchenanalysten haben Perspektiven auf das komplexe Umfeld des Falles geboten. Phil Flynn, ein leitender Marktanalyst, deutete an, dass die Klage einen breiteren Wandel in den Ansätzen von Finanzinstitutionen widerspiegele, beeinflusst durch „viel politischen Druck“, grüne Energie inmitten restriktiver Kohlevorschriften in den USA und Europa zu fördern. Flynn bemerkte, dass einige Firmen, die anfänglich ESG-Anlagestrategien (Environmental, Social, and Governance) vorantrieben, möglicherweise einen „Sinneswandel“ erlebt haben, da ihre Renditen unterdurchschnittlich waren, als sie gezwungen waren, in ihrer Wahrnehmung unrentable Energiequellen zu investieren. Er räumte das Argument der Vermögensverwalter ein, dass der Kohlesektor ohne ihre Investitionen eine erhebliche Kapitalflucht erleben könnte. Er wies jedoch auch auf die Schwierigkeit hin, zu beweisen, dass sie der „einzige Anbieter“ für Kohleinvestitionen sind, insbesondere wenn sich regulatorische Stigmata entwickeln.
Rechtlicher Status und Ausblick
Die Gerichtsverfahren laufen. Anfang dieses Monats wies US-Bezirksrichter Jeremy Kernodle drei der 21 Anklagepunkte gegen die Vermögensverwalter ab, die sich hauptsächlich auf den Verbraucherschutz bezogen. Der Richter erlaubte jedoch, dass die substanzielleren Kartellrechtsklagen weiterverfolgt werden, was darauf hindeutet, dass die Kernvorwürfe der Marktmanipulation in einem Fall weiter verhandelt werden, der erhebliche Auswirkungen auf den Energie- und Finanzsektor verspricht.

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